Bedienkonzepte

                                     Die Informationstechnik ist darauf angelegt, papierlos zu arbeiten, Daten können annähernd in Echtzeit übertragen und ausgewertet werden. Sie hat den Informationstausch schneller und kosteneffizienter gemacht. Datenerfassung durch Beschäftigte wird bei Behörden und Unternehmen reduziert und durch automatische Systeme ersetzt. Der Schalterbeamte wurde durch Online-Buchung und Fahrkartenautomaten fast gänzlich verdrängt. Bestellannahmen von Telefonisten sind rückläufig und First-Level-Kundenbetreuung wird bei vielen Unternehmen inzwischen über automatische Chatbots realisiert. Durch den technischen Fortschritt wird dieser Trend anhalten.

Der Anwender nimmt am Informationsfluss über Endgeräte teil. Verbreitete Schnittstellen sind Smartphones, Tablets, Personal Computers und bei vielen behördlichen und wirtschaftlichen Anwendungen auch unterschiedlichste Automaten. Dem technischen Fortschritt folgend müssen auch die Endgeräte in Soft- und Hardware regelmäßig aktualisiert werden. Menschliche Dateneingaben bergen ein hohes Fehlerrisiko, denn vorhandene Bedienkonzepte sind oftmals nur dürftig an Psychologie und Physiologie des Benutzers angepasst und sind daher auch zeitaufwendig zu bedienen.  Skammel Solutions ist seit vielen Jahren Pionier in der Erforschung und Entwicklung von ergonomischen und intuitiven Bedienkonzepten, um Datenerfassung und Steuerungen für den Menschen erstklassig handlebar, kosteneffizient und mit Fehlerquote gegen null zu realisieren.

Die Informationstechnik ist darüber hinaus auch potenziell diskriminierend, denn die Endgeräte sind hauptsächlich auf Normbenutzer ausgerichtet, ohne psychische oder physische Einschränkungen und mit einem gewissen Maß an technischem Verständnis. Blinden oder älteren Menschen wird der Zugang häufig erschwert. Bei der Arbeit an unseren Bedienkonzepten berücksichtigen wir von vornherein auch Menschen mit Behinderungen. Unsere innovativen Lösungen sind derart intuitiv und bediensicher, dass Sie sich mühelos auch von Personen mit Einschränkungen nutzen lassen. Dies hat uns mit unserem Produkt zum Weltmarktführer im Bereich barrierefreier Multimediageräte gemacht.

 Sammel Solutions forscht an innovativen Bedienkonzepten, die die Datenerfassung für alle Menschen intuitiv, effizient und fehlerlos gestalten und ist dabei gleichzeitig aktiv im Bereich der barrierefreien IT um niemanden bei diesem wichtigen Bestandteil der gesellschaftlichen Kommunikation auszuschließen.

Effiziente Bedienkonzepte 

Unsere tiefgreifende Erfahrung bei der Entwicklung von innovativen Bedienkonzepten befähigt uns, Ihnen Ihre optimale Lösung für Datenerfassung und Steuerung zu entwickeln. Ein effizientes Bediensystem ist immer individuell, denn entscheidende Faktoren und die Zielsetzung unterscheiden sich wesentlich von Branche zu Brache und von Projekt zu Projekt,

Bei unseren Lösungen geht es immer um den Menschen. Entscheidend ist, dass die Bedienung ergonomisch und intuitiv möglich ist. Diese Eingaben für die Maschinen lesbar zu machen ist Teil unserer Expertise.

Eine effiziente, individuelle Datenerfassung spart Zeit und somit Personalkosten. Durch unsere hohe Kompetenz in den Bereichen Elektronik, Embedded Linux, Platinen- und Gehäusedesign entwickeln wir Ihnen handheld Personal Data Assistants (PDA), die exakt auf Ihre Zwecke ausgerichtet sind und somit eine fehlerlose, intuitive und effiziente Datenerfassung ermöglichen. Alternativ adaptieren wir auch vorhandene Endgeräte, um Ihnen ein zu 100 % auf Sie zugeschnittenes Produkt zu ermöglichen.

Barrierefreiheitsgesetze 

Die Anforderung für Barrierefreiheit verschärfen sich ständig. Die gesamte IT muss barrierefrei werden, laut verschiedener deutscher, europäischer und internationaler Regelungen. Die Einbindung von behindertengerechten Lösungen ist noch ein Wettbewerbsvorteil, wird aber schon bald obligatorisch sein, um am Markt teilzunehmen. Das gilt gleichermaßen für den nationalen, den EU und den internationalen Sektor. Der potenzielle wirtschaftliche Schaden für Unternehmen, die sich zu spät mit dem Thema befassen, ist beträchtlich. Insbesondere sind Behörden von den Regelungen betroffen.

 

Das oft vernachlässigte, komplexe Thema Barrierefreiheit in Verbindung mit den zu erwartenden Strafen kann schnell für Beunruhigung sorgen. Wir als leistungsstarker Vorreiter in diesem Bereich stellen Ihnen gerne unsere ausgezeichnete Kompetenz zur Verfügung. Wir nehmen Sie bei der Hand und zeigen Ihnen funktionale und kosteneffiziente Lösungen, die Ihnen helfen gesetzeskonform zu bleiben und attraktiv für die Kundengruppe mit Einschränkungen zu werden.

Unter anderem folgende Regelungen sind hier zu betrachten:

Die EU Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.04.2019 bezweckt, dass die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen angeglichen werden, um somit Wettbewerbshindernisse, die durch unterschiedliche Bedingungen im Binnenmarkt entstehen, zu verhindern. Es wird erwartet, dass sich dadurch die Verfügbarkeit und das Preis-Leistungs-Verhältnis von barrierefreien Waren und Dienstleistungen und der barrierefreie Zugang zu Informationen verbessert. Die Richtlinie berücksichtigt Behinderte im Sinne der VN-Behindertenrechtskonvention vom 13.12.2006 sowie andere Menschen mit vorübergehenden oder dauerhaften funktionellen Einschränkungen. Der Geltungsbereich erstreckt sich über folgende Angebote.

 

Produkte:

Dienstleistungen:

  • Universalrechner und deren Betriebssystem für Verbraucher

  • Selbstbedienungsterminals

  • Smartphones und Tablets

  • E-Book-Reader

  • Elektronische Kommunikationsdienste

  • Streamingdienste

  • Dienste im Zusammenhang mit Personenverkehr

  • Bankdienstleistungen

  • E-Books

  • E-Commerce

  • der europäische Notruf 112

Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleistungserbringer sind laut Richtlinie 2019/882 dazu verpflichtet nur Waren und Dienstleistungen herzustellen oder zu handeln die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen.
 

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ist in der EU am 22.01.2011 in Kraft getreten. Darin heißt es unter anderem:

Gemäß der VN-Behindertenrechtskonvention sind die Vertragsparteien aufgefordert, Forschung und Entwicklung in Bezug auf neue Technologien, die für Menschen mit Behinderungen geeignet sind — darunter Informations- und Kommunikationstechnologien, Mobilitätshilfen, Geräte und assistive Technologien —, zu betreiben oder zu fördern und ihre Verfügbarkeit und Nutzung zu fördern. In der VN-Behindertenrechtskonvention wird zudem gefordert, erschwinglichen Technologien Vorrang einzuräumen.

 

Section 508 ist ein Zusatzabschnitt zum US-amerikanischen Rehabilitation-Act von 1973. Der Rehabilitation Act verbietet, dass Arbeitnehmer mit Behinderungen, die bei Arbeitgebern beschäftigt sind, die mit der US-Bundesregierung in Verbindung stehen oder staatliche Unterstützung erhalten, diskriminiert werden. Der Abschnitt 508 wurde 1998 hinzugefügt und erweitert diesen Anspruch auf die Informationstechnik, also auf Software, Webanwendungen, Telekommunikation, Multimedia und Endgeräte.

 
 

 

Adaption von Consumer Electronics 

Dokumente wie die europäische Richtlinie 2019/882, die amerikanische section 508 und die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen stellen hohe Anforderungen an die Barrierefreiheit von Endgeräten. Diese werden zeitnah in deutsches Recht übergehen und es ist wichtig vorbereitet zu sein. Der Sektor der betroffenen Geräte ist umfassend und betrifft unter anderem Personal Computer, sowie alle Geräte der Telekommunikation und zur Wiedergabe von Multimedia. Um Ihnen einen Vorsprung bei der Adaptierung von Endgeräten zu verschaffen, forscht Skammel Solutions seit Jahrzehnten an barrierefreien Bedienkonzepten. Im Bereich von Multimediaendgeräten und AV haben wir schon viele erfolgreiche Entwicklungen zu verzeichnen.

 

Barrierefreie Automaten

Laut der europäischen Richtlinie 2019/882 sind folgende Selbstbedienungsterminals bei der Barrierefreiheit zu berücksichtigen:

Diese Automaten sind fast ausnahmslos auf Anwender konzipiert, die sehend sind und lesen können und motorisch in der Lage sind, das Bedienfeld zu erreichen. Blinde, kleinwüchsige, gelähmte Menschen oder solche mit niedriger Lese- oder niedriger Technikkompetenz erfahren hierbei häufig eine unüberwindbare Barriere. Technische Lösungen, die hier Abhilfe schaffen können, sind zum Beispiel Braillezeilen und -Flächendisplays oder fortschrittliche lokale Sprachassistenten.

Wir sind Experten im Entwickeln von barrierefreien Bedienkonzepten und haben jahrelange Erfahrung bei Braille-Interfaces und Sprachsteuerung. Somit sind wir der ideale Ansprechpartner für die Umrüstung von behördlichen oder privaten Selbstbedienungsdisplays gemäß dem Barrierefreiheitsgesetz.